Beförderungsvertrag

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung auf dem Seeweg werden der Öffentlichkeit vor der Reservierung und dem Kauf von Fahrkarten sowohl in Papierform in allen Verkaufsbereichen der offiziellen Fahrkartenschalter des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens (https://www.santaeulaliaferry.com/) zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Der vorliegende Personenbeförderungsvertrag unterliegt dem spanischen Recht, den Gemeinschaftsvorschriften und den internationalen Übereinkommen, denen Spanien beigetreten ist. Insbesondere gilt für diesen Beförderungsvertrag das Gesetz 14/2014 vom 24. Juli über die Schifffahrt, das als Bestandteil des Passagiervertrags gilt.

Durch den Passagevertrag, der durch die Ausstellung des entsprechenden Fahrscheins und/oder der Bordkarte dokumentiert wird, verpflichtet sich der Beförderer gegen ein Entgelt, den Passagier und gegebenenfalls sein Gepäck auf dem Seeweg zu befördern.

Die Bordkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Die Verwendung der Fahrkarte durch eine andere als die auf der Karte angegebene Person zieht die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nach sich. Diese Fahrkarte ist für die Beförderung nicht gültig, wenn sie nicht vollständig bezahlt wurde. Mit der Bezahlung dieses Tickets werden die folgenden Bedingungen akzeptiert.

Nur Personen, die im Besitz eines Fahrscheins und/oder einer Bordkarte für das Datum, die Uhrzeit und die Strecke sind, die auf dem Fahrschein und/oder der Bordkarte angegeben sind, werden befördert. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust des Tickets/der Bordkarte. Der Fahrgast ist verpflichtet, beide Dokumente für die Dauer der Reise aufzubewahren. Bei jeder Reklamation muss der Fluggast eine Kopie des Flugscheins und der Bordkarte vorlegen, andernfalls kann die Reklamation nicht bearbeitet werden.

Der Inhaber der Bordkarte ist während der Überfahrt durch die obligatorische Passagierversicherung gedeckt. Der Passagier unterliegt den polizeilichen Vorschriften und den Vorschriften, die an Bord und unter der Verantwortung des Kapitäns gelten. Santa Eulalia Ferry haftet nicht für Schäden oder Verluste, die direkt oder ausschließlich durch die Einhaltung der Normen, Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Behörden oder durch die Unvorsichtigkeit des Passagiers oder die Nichteinhaltung der angegebenen Regeln verursacht werden.

Sie haftet nicht für Wertsachen, die nicht zuvor dem Kapitän zur Aufbewahrung anvertraut wurden. Ebenso haftet sie nicht für Schäden, die unmittelbar und ausschließlich durch die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und behördlichen Anordnungen verursacht werden.

Die Beförderung von gefährlichen oder illegal gehandelten Gütern ist verboten.

Der Fahrpreis für die mit diesem Fahrschein vertraglich vereinbarte Beförderung kann vor Antritt der Reise geändert werden, unbeschadet des Rechts des Fahrgastes, den Vertrag gegen Erstattung des gezahlten Betrags zu kündigen, wenn die Änderung 20 % des ursprünglichen Preises übersteigt. Dieser Fahrschein ist nicht gültig, wenn der entsprechende Fahrpreis nicht bezahlt wurde.

Jede Änderung der Reservierung erfolgt direkt am Schalter oder über unsere Website in "Meine Reservierung", immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit, gegen Zahlung der Tarifdifferenz und der Bearbeitungskosten.

Der Fahrplan und die Reiseroute können aufgrund von Pannen, höherer Gewalt oder anderen Gründen geändert werden. In solchen Fällen wird das Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die betroffenen Passagiere auf solche Änderungen aufmerksam zu machen. Im Bedarfsfall kann das Unternehmen durch ein anderes Unternehmen ersetzt werden oder andere Schiffe einsetzen. Für den Fall, dass das Schiff, für das dieses Ticket ausgestellt wurde, die Reise aufgrund einer Panne, eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt nicht durchführen kann, übernimmt das Unternehmen keine andere Haftung als die Verpflichtung, den vollen Betrag des Tickets zu erstatten.

Der Passagier, der aus einem Grund, den das Unternehmen nicht zu vertreten hat, nicht an Bord geht, hat keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises. Das Unternehmen haftet nicht, wenn der Fahrgast aufgrund seiner Verspätung einen Dienst verpasst, und ist weder verpflichtet, einen Dienst zu verschieben, um die Ankunft des Fahrgastes abzuwarten, noch einen Sitzplatz in einem anderen Dienst bereitzustellen, wenn der Fahrgast die Beförderung verpasst.

Der Fahrgast unterliegt den Vorschriften der Polizei und der guten inneren Ordnung, die an Bord gelten und für die der Kapitän verantwortlich ist.

Jede Reservierung mit Tag und Uhrzeit gilt nur und ausschließlich für das angegebene Datum und die angegebene Uhrzeit, wobei eine Änderung der Reservierung erforderlich ist, um diese Reservierung zu einer anderen Uhrzeit oder an einem anderen Tag zu nutzen. Das Unternehmen kann sich weigern, eine Person zu befördern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen Drogen zu stehen scheint oder deren Verhalten eine Gefahr für den Fahrer oder andere Fahrgäste darstellt. Unter diesen Umständen werden keine Rückerstattungen gewährt.

Im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember 1992 über die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird die MwSt. zum ermäßigten Satz von 10 % erhoben, da es sich um eine Personenbeförderung im Seeverkehr handelt (Art. 91.1.2.1° des Gesetzes 37/1992). Andere Nebenleistungen an Bord, wie der Verbrauch an Bord, werden zusammen mit der Hauptbeförderung besteuert.

Für Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Anwendung oder Ausführung des Beförderungsvertrags ergeben, sind die Handelsgerichte von Palma de Mallorca zuständig, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, alternative Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten in Anspruch zu nehmen.